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Archiv-Artikel

verboten

Guten Tag, meine Damen und Herren!

Das Verfahren um den „Hitlergruß“ eines Berliner Hundes (verboten berichtete gestern) ist eingestellt. Zwar bleibt der Hund unbehelligt, der Besitzer jedoch, der dem Tier beigebracht hatte, auf den Befehl „Mach den Gruß“ die rechte Pfote zu heben, kommt trotzdem vor Gericht. Der 54-Jährige muss sich heute wegen einer Reihe anderer Vergehen verantworten. Ihm werde unter anderem vorgeworfen, öfter selbst den Hitlergruß gezeigt und „Sieg Heil!“ gerufen zu haben. Sein Hund wird weiter die Pfote heben. Den Führer, wüsste er’s, würde das sicher sehr freuen. verboten jedoch fragt:

Hunde, wollt ihr ewig grüßen?