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Archiv-Artikel

verboten

Guten Tag, meine Damen und Herren!

Am 10. November erscheint Boris Beckers Autobiografie „Augenblick, verweile doch …“.

verboten druckt aus diesem Anlass die tollsten Kapitel in voller Länge. Heute: die Stelle mit der Steuer:

„Es ist doch so: Eine Beschäftigung gilt dann als geringfügig, wenn sie regelmäßig weniger als fünfzehn Stunden in der Woche ausgeübt wird. Wie bei mir! Eine geringfügige Beschäftigung liegt auch dann vor, wenn die Tätigkeit innerhalb eines Jahres auf längstens zwei Monate oder 50 Arbeitstage begrenzt ist. Mein Reden! Und: Spesen sind vor allem Ausgaben für Reisen ins In- und Ausland, aber auch Einladungen ins Theater, Varieté oder ein Nachtlokal. Ganz zu schweigen von den Umzugs- und Telefonkosten. Tja, mit der Steuer, da kannte ich mich aus. Im Gegensatz zum Finanzamt München. Na ja, Schnee von gestern.“

Aber das ist eine andere Geschichte und soll nie erzählt werden.