unterm strich :
Die Witwe von Jörg Immendorff, Oda Jaune, will die angebliche Fälschung eines Gemäldes ihres Mannes vernichten lassen. Dabei soll es sich um eine Kopie des Werkes „Ready-made de L’histoire dans Café de Flore“ handeln. Das Düsseldorfer Landgericht wollte am Mittwoch über den Antrag der 28-Jährigen entscheiden, das Ergebnis stand zu Redaktionsschluss noch nicht fest. Das Original des Werkes von 1988 mit einem Wert von 150.000 Euro soll sich in Neuseeland befinden und ist 1,00 Meter mal 1,20 Meter groß. Die Staatsanwaltschaft hatte die Kopie beschlagnahmt und Ermittlungen nach dem Fälscher eingeleitet. Die Eigner, zwei Brüder, pochen auf der Echtheit des Werkes. Einer von ihnen will das Bild samt Expertise Immendorffs 1999 persönlich von ihm in dessen Atelier für 30.000 Mark erworben haben. Handschriftlich habe Immendorff die Echtheit des Bildes bestätigt. Die Käufer legten eidesstattliche Versicherungen vor. Die Nachrichtenagentur dpa schließt daraus, der Maler (1945–2007) gerate dadurch „posthum in Verdacht, in der Zeit seiner Drogen- und Sexeskapaden Kopien seiner Mitarbeiter als Originale verkauft zu haben“. Wenn es nur so einfach wäre und das Authentizitätsgehubere der Marktteilnehmer auch im Diskurs der Kunst selber eine so ungebrochene Rolle spielte! Konnte Immendorf doch wegen seiner Erkrankung später ohnehin nicht mehr selbst mit der Hand malen und produzierte dennoch originale Kunst. Und wie wäre wohl die Kunst des vielgehypten Olafur Eliasson zu bezeichnen, die von einer Armada fleißiger Helferlein hergestellt wird? Von den Manufakturen der Renaissance, von Readymades und Appropriation Art wollen wir erst gar nicht reden.
Auch die Witwe des Schauspielers Klaus Kinski (1926–1991) ist vor Gericht gegangen. Sie hat Strafantrag wegen der Offenlegung seiner Patientenakte aus der Berliner Psychiatrie gestellt. Nun haben sich das Berliner Landesarchiv und der Datenschutzbeauftragte gerechtfertigt. Die zehnjährige Schutzfrist für Patientenakten von Personen der Zeitgeschichte sei bereits 2001 abgelaufen, teilten die Behörden am Dienstag gemeinsam mit. Das Landesarchiv sei deshalb berechtigt gewesen, die Akte der Öffentlichkeit zu zeigen. Die Abwägung des Persönlichkeitsschutzes, der auch nach dem Tod gilt, mit der Informationsfreiheit habe für die Veröffentlichung gesprochen. Über den für seinen Jähzorn bekannten Kinski gibt es eine Berliner Patientenakte aus dem Jahr 1950. Damals war er drei Tage in der Psychiatrie. Seine Akte gehört zu einem riesigen Aktenfundus, den der Vivantes-Konzern Mitte Juli an das Berliner Landesarchiv übergeben hatte.