unterm strich :
Der Deutsche Journalisten-Verband warnt Journalistinnen und Journalisten davor, die Bedingungen zur Sondervorführung des Films „Der Baader Meinhof Komplex“ des Constantin Filmverleihs zu akzeptieren. Der Vertrag für die Filmvorführung am 14. August in München sieht vor, dass bei Veröffentlichungen über den Film vor dem 17. September eine Konventionalstrafe in Höhe von jeweils 50.000 Euro durch den Journalisten und das Medium fällig wird. „Diese Strafandrohung ist völlig inakzeptabel“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken in einer Mitteilung. Er ermunterte die Journalisten, dem Beispiel der Süddeutschen Zeitung zu folgen, die als Antwort auf den Vertragstext die Teilnahme an der Vorführung sowie jegliche Berichterstattung über den Film abgelehnt habe. Die Süddeutsche Zeitung bestätigte dies in ihrer gestrigen Montagsausgabe. „Journalisten sollten unter solchen Bedingungen auf Berichterstattung verzichten,“ so der DJV-Vorsitzende Konken weiter. Der Text der Vereinbarung liegt dem DJV vor. Die im Auftrag von Constantin Film tätige Münchner Agentur Just Publicity war laut DJV für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Der Film der „Der Baader Meinhof Komplex“ basiert auf dem gleichnamigen Buch von Stefan Aust. Der Kinostart ist für den 18. September vorgesehen.