unterm strich :
Die Intendanten der ARD haben gestern in Saarbrücken dem Abschluss des achten Film- und Fernsehabkommens mit der Filmförderungsanstalt (FFA) des Bundes zugestimmt. Der Senderverbund wird bis 2008 jährlich 5,5 Millionen Euro für die Unterstützung von Kino- und Fernsehfilmen in Geld- und Sachleistungen aufbringen. Mit dem neuen Abkommen verdoppelt die ARD ihren bisherigen Anteil. Udo Reiter, MDR-Intendant und innerhalb der ARD federführend für die Filmförderung, sagte: „Die ARD leistet mit ihrer Beteiligung an der bundesweiten Filmförderung einen Beitrag zur Stärkung des deutschen Films, der zugleich dem Erhalt einer leistungsfähigen Produktions-Infrastruktur in Deutschland dient.“ Reiter betonte, dass es dabei immer um konkrete Filmprojekte gehe. Dies entspricht der Haltung der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF). Gebührengelder dürfen nach ihrer Auffassung nur dann für die Filmförderung verwendet werden, wenn dies zugleich der Erfüllung des Programmauftrags dient. Eine projektunabhängige Förderung, etwa die Stärkung der Eigenkapitalbasis von Produzenten aus Gebührenmitteln, wäre demnach nicht zulässig.
Eine Rückgabe des nach dem Zweiten Weltkrieg verschollenen Rubens-Gemäldes „Tarquinius und Lukretia“ aus dem Potsdamer Schloss Sanssouci stößt in Russland auf Widerstand. Die russische Generalstaatsanwaltschaft habe das deutsche Rechtshilfeersuchen zur Rückgabe des Gemäldes an die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten abgelehnt, sagte ein Sprecher von Kulturstaatsministerin Christina Weiss gestern auf Anfrage der Nachrichtenagentur epd. Der derzeitige Besitzer, Wladimir Logwinenko, habe das Kunstwerk gutgläubig und damit legitim erworben, begründete die russische Staatsanwaltschaft ihre Entscheidung.
Die zuständige Staatsanwaltschaft Potsdam will nun bei der russischen Generalstaatsanwaltschaft auf eine Wiederaufnahme des Verfahrens drängen. Ein gutgläubiger Erwerb des um 1610 von Peter Paul Rubens geschaffenen Kunstwerks könne ausgeschlossen werden, so der Sprecher. Denn das Gemälde war seit 1967 international zur Fahndung ausgeschrieben. Im September 2003 wurde es in Moskau beschlagnahmt. Christina Weiss will sich bei einem Besuch Anfang April in Moskau beim russischen Kulturminister Aleksander Sokolow für die Rückgabe des Bildes einsetzen. Die Stiftung hat einen Rückkauf des Kunstwerks aus Moskau ausgeschlossen, da das Gemälde völkerrechtswidrig als private Beute verschleppt worden sei.