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Archiv-Artikel

unterm strich

Ach, ganz ermattet ist man ja nach so einem Papst-Wochenende. Aber das Leben geht weiter (hätte man sich ja auch dann doch gar nicht anders vorstellen können!). Andererseits hat das kulturelle Leben auch seine seltsamen Seiten, zum Beispiel Künstlerwitwen – die hat der Papst immerhin nicht …

Zur Sache: Knapp 15 Jahre nach dem Tod von Friedrich Dürrenmatt zieht seine Witwe Charlotte Kerr wegen angeblich falscher Behauptungen über den Dramatiker vor Gericht. Beim Verfahren vor dem Landgericht Berlin geht es morgen um mehrere Schilderungen, die der Schweizer Autor Hugo Loetscher in seiner Sammlung „Lesen statt klettern. Aufsätze zur literarischen Schweiz“ im Zusammenhang mit Dürrenmatts Beerdigung veröffentlicht hat. Kerr verklagt Loetscher deswegen auf Unterlassung.

Strittig ist Schweizer Medienberichten zufolge unter anderem der Inhalt eines Telefonats, das Loetscher mit Kerr führte. Loetscher soll es aber zukünftig auch unterlassen, in seinem Buch weiter zu behaupten, er habe auf Dürrenmatts Nachttisch einen Schmöker von Stephen King gesehen (gottogott, wäre ja auch nicht auszudenken!). Schilderungen über eine Szene am Sarg sind ebenso Streitgegenstand wie Loetschers Beschreibung, der Tote habe mit gefalteten Händen dagelegen. Für den Fall der Zuwiderhandlung soll Loetscher 80.000 Schweizer Franken, rund 51.000 Euro, zahlen. Loetschers Buch erschien 2003 im Schweizer Diogenes Verlag. „Wir wissen auch nicht, was Frau Kerr jetzt noch erreichen will“, sagte Pressesprecherin Ruth Geiger in Zürich. Die erste Auflage von rund 10.000 Büchern sei ohnehin „schon fast vergriffen“.

Kerr hatte im Zusammenhang mit diesem Buch schon einen anderen Autor verklagt. Einem Bericht der Neuen Zürcher Zeitung zufolge wurde der Kritiker Heinz Ludwig Arnold für eine Rezension des Buchs in der FAZ von Kerr vor das Landgericht München zitiert. Die Sache habe mit einem für Arnold weitestgehend positiven Vergleich geendet. Nächstes Mal muss sie halt wohl oder übel früher klagen.