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unterm strich

Nach zehn Jahren Rechtsstreit hat Schriftsteller Thomas Brussig ein spektakuläres Urteil vor dem Hamburger Landgericht erstritten. Für das von ihm verfasste Libretto des Udo-Lindenberg-Musicals „Hinterm Horizont“, das von 2011 bis 2017 in Berlin und Hamburg aufgeführt wurde, soll er demnach eine Nachvergütung über 5 Millionen Euro erhalten, zuzüglich Zinsen in Höhe von über 2 Millionen Euro. Grundlage der Entscheidung ist der urheberrechtliche Grundsatz, nachdem Urhebern eine faire Nachvergütung zusteht, sollten sich die Umsätze, die mit dem Werk erzielt wurden, als so hoch erweisen, dass man von einem auffälligen Missverhältnis zur früheren Vergütung sprechen muss. Brussig hatte nach Vertragsabschluss eine Vergütung von 100.000 Euro erhalten.

Einer der Regisseure des Dokumentarfilms „No Other Land“ hat sich über eine inzwischen gelöschte Filmbeschreibung auf dem Hauptstadtportal Berlins entrüstet. Auf der Website stand zeitweise, der Film des palästinensisch-israelischen Teams weise „antisemitische Tendenzen“ auf. Der Berliner Senat verweist darauf, dass die Filmbeschreibung wie allgemein die Kinotexte auf der Internetseite berlin.de von einem externen Dienstleister stammten. Zuvor hatte der israelische Regisseur Yuval Abraham sich als geschockt gezeigt. Er kündigte an, rechtlich gegen die Formulierung vorgehen zu wollen. Der Kinobereich auf ­berlin.de werde von der BerlinOnline GmbH verantwortet, die ihre Infos wiederum von einem externen Dienstleister beziehe, teilte die Senatskanzlei mit. Während der Berlinale-Gala, bei der „No Other Land“ den Dokumentarfilmpreis erhalten hatte, hatten mehrere Filmemacher, auch Abraham, Kritik an Israel geäußert, die als einseitig und antisemitisch kritisiert wurde.

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