unterm strich:
Kraftwerk-Sample-Streit in Endlosschleife. Der jahrelange Rechtsstreit zwischen den Düsseldorfer Elektronikpionieren Kraftwerk und dem Frankfurter HipHop-Musikproduzenten Moses Pelham um eine nicht geklärte Tonfolge wird erneut ein Fall für den Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Bundesgerichtshof (BGH) setzte das Verfahren am Donnerstag aus, nun wandert der Fall wieder nach Luxemburg. Dort muss der EuGH sich dann etwa zur Frage äußern, was genau unter Pastiche zu verstehen ist. Der Begriff steht seit der Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht im Gesetz, ist aber undefiniert. Im Allgemeinen meint er die Nachahmungen des Stils oder der Ideen von Künstlern. Fraglich sei aber, ob einschränkende Kriterien wie das Erfordernis von Humor, Stilnachahmen oder Hommage gelten, erklärte der Vorsitzende Richter. Pelham hatte einen Beat aus dem Kraftwerk-Stück „Metall auf Metall“ (1977) zwanzig Jahre später leicht verlangsamt in Endlosschleife unter den Song „Nur mir“ von Rapperin Sabrina Setlur gelegt. Der heute 52-jährige Pelham hatte jedoch nicht um Erlaubnis gefragt. Kraftwerk-Mitbegründer Ralf Hütter, 77, fühlte sich bestohlen und klagte. Das Verfahren ging durch die Instanzen, war auch schon einmal am EuGH. Da es grundlegende Fragen zum Verhältnis von Kunstfreiheit und Urheberschutz aufwirft, elektrisiert dies die Musikbranche, und auch die taz ist enerviert.
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