unterm strich:
NS-Raubkunst: Reform geplant
Die Beratende Kommission NS-Raubkunst hat ein Restitutionsgesetz und weitgreifende Reformen für ihre Arbeit gefordert. Die Bundesrepublik Deutschland werde ihrer politisch-moralischen Verantwortung, das NS-Unrecht in Bezug auf die Rückgabe verfolgungsbedingt abhanden gekommener Kulturgüter wiedergutzumachen, nicht gerecht, kritisierte der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes und Vorsitzende der Beratenden Kommission, Hans-Jürgen Papier, am Montag. Bisher seien fast ausnahmslos Kulturgüter in öffentlichem Eigentum Gegenstand der Verfahren. Künftig sollten auch private Einrichtungen und Privatpersonen, die über NS-Raubkunst verfügen, in die Restitutionsverfahren einbezogen werden. Dazu sei ein umfassendes Restitutionsgesetz erforderlich. Zudem setzt sich die Kommission dafür ein, dass die Opfer und deren Nachfahren die Möglichkeit erhalten müssen, ein Verfahren vor der Kommission in Gang zu setzen, ohne dass sie hierfür auf die freiwillige Mitwirkung der Kultureinrichtung angewiesen sind, in dessen Obhut sich das Kulturgut befindet. Tatsächlich kommt nun Bewegung in die Angelegenheit: Wie der Deutschlandfunk am späten Sonntagabend meldete, soll die Beratende Kommission reformiert werden. Darauf hätten sich Finanzminister Lindner, Justizminister Buschmann und Kulturstaatsministerin Roth geeinigt.
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