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Vorläufiges Ende eines Rechtsstreits

Möglich, dass die fällige kritische Debatte über die Rolle des Hauses Hohenzollern in der deutschen Geschichte jetzt wieder offener geführt werden kann: Denn „der Vorsitzende der 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Potsdam hat mit Beschlüssen vom 17. April die Verfahren von Georg Friedrich Prinz von Preußen gegen das Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg um Ausgleichsleistungen für Immobilien und für sonstige Vermögenswerte eingestellt, nachdem auch der Beklagte den Rechtsstreit jeweils für in der Hauptsache erledigt erklärt hatte“. Vorausgegangen war ein vorsichtiges Friedenssignal von Brandenburgs Finanzministerin Katrin Lange, als sie von der Absicht der Adelsfamilie in Kenntnis gesetzt wurde: „Es ist eine beherzte und souveräne Entscheidung, der ich meinen Respekt zolle, weil sie auch eine befriedende Wirkung hat“, erklärte die SPD-Politikerin und macht Hoffnung auf ungeklärte Fragen, etwa bei Leihgaben für Museen.

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