unterm strich :
Der Streit um Maxim Billers Roman „Esra“ geht weiter. Der Verlag Kiepenheuer & Witsch hat, wie er nun bekannt gibt, gegen das gerichtliche Verbot des Romans Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Geltend macht der Verlag, dass bei den vorangegangenen Entscheidungen der Gerichte eine fehlerhafte Abwägung der Kunstfreiheit mit dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht zugrunde liege. Alle drei angefochtenen Urteile kranken dem Verlag zufolge daran, dass der Beurteilung der Erkennbarkeit der Klägerinnen ein unrichtiger, nicht werkgerechter Maßstab zugrunde gelegt wurde, dass zu Unrecht von dem Roman „Esra“ ausgehende schwer wiegende Verletzungen des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Klägerinnen angenommen wurden, dass dabei die Trennlinie zwischen den Schutzbereichen der kollidierenden Grundrechte unscharf gezogen wurde und dass die ausgesprochenen bzw. bestätigten Gesamtverbote unverhältnismäßig sind. Man sieht schon: eine bis in die einzelnen Formulierungen hinein komplizierte Materie. Leichter zu verstehen ist, womit KiWi seine Pressemitteilung beschließt: Zudem bedeuten die Verbotsurteile dem Verlag zufolge nämlich eine allgemeine Einschränkung der Freiheit des künstlerischen Ausdrucks, die alle Schriftsteller und literarische Verlage dieses Landes bedroht.