unterm strich :
Das Werk von Manuel Göttsching erfreut sich in dieser Redaktion großer Beliebtheit (siehe taz vom 12. 12. und 14. 12.). Besonders sein wegweisendes Stück „E2-E4“ hat es uns angetan, dieser große, runde Glücksgenerator. Doch nur weil wir uns regelmäßig von diesen warme Klangwellen an imaginäre Strände spülen lassen, heißt das noch lange nicht, dass wir auch sonst den Verstand verloren haben: Deshalb gilt es an dieser Stelle Einspruch einzulegen gegen Vorwürfe, die Manuel Göttsching an den auch von dieser Musikredaktion hochgeschätzten James Murphy und dessen Band LCD Soundsystem (siehe taz vom 16. 3.) gerichtet hat. Dieser, so Göttsching, habe sich für das Cover seines Stücks „45:33“ der „unzulässige Rufausbeutung im Sinne des Wettbewerbsrechts“ schuldig gemacht, indem er das berühmte Schachbrettcover von „E2-E4“ variiere.
Sehr verehrter Herr Göttsching! Die zitierende Hommage ist ein so dermaßen altes Stilmittel der Covergestaltung, dass auch Sie es noch mitbekommen haben dürften (in der Kunst nennt sich dies Appropriation Art). Die Beispiele gehen in die Hunderte. Beliebige seien herausgegriffen: Blumfeld haben für „L’état et moi“ das berühmte „50,000,000 Elvis Fans Can’t Be Wrong“ bearbeitet. Aus dem weißen Album der Beatles machte Prince das schwarze Album. Universal Congress Of haben das berühmte Cover von Ornette Colemans „This Is Our Music“ variiert, und wie viele Bands haben sich schon auf der Abbey Road fotografieren lassen? Günstigstenfalls funktionieren diese Variationen als Hommage, die neue Aufmerksamkeit auf große, aber fast vergessene Platten richten. Es wird Ihnen ungern jemand sagen – aber das ist auch bei Ihnen der Fall. Freuen Sie sich doch einfach.