unterm strich:
Das gibt Streit. Aber den liebt will er ja: Kulturstaatsminister Michael Naumann spricht von „Nationalkultur“. Und er sieht eine „Angst der Deutschen vor sich selbst“, wenn sie „den altdeutschen Feind, das Phantom des machthungrigen Zentralismus“ beschwören. Nur eine Woche, nachdem er in seiner Halbzeitbilanz den Ländern versichert hatte, dass er in ihre Kulturhoheit als „wesentlichen Kern des Föderalismus“ nicht eingreifen werde, wird er plötzlich grundsätzlich und spricht in diesem Zusammenhang von „Verfassungsfolklore“. Der „barocke Begriff“ der Kulturhoheit tauche im Grundgesetz nicht auf. Tatsächlich sei die Existenz „stillschweigender Bundeskompetenzen“ in kulturellen Angelegenheiten zwischen Verfassungsrechtlern unstrittig – „ganz abgesehen von den ausdrücklichen Zuweisungen im Grundgesetz“, betonte Naumann jetzt in einem ausführlichen Beitrag in der Zeit. Die Kulturförderung des Bundes habe spätestens nach der Wiedervereinigung „nicht mehr der gewachsenen Bedeutung der Kultur- und Medienpolitik“ entsprochen, „der gleiche Befund ergab sich auf europäischer Ebene“.
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