unterm strich:
„I’m a poor lonesome cowboy, I’m a long, long way from home“, diesen Song singt Lucky Luke immer, wenn er am Ende eines Comicalbums in den Sonnenuntergang reitet. Doch nun wird er nicht mehr wiederkehren, um die Guten zu beschützen und die Bösen zu bestrafen. Am vergangenen Dienstag ist sein Schöpfer Maurice de Bévère, besser bekannt unter seinem Künstlernamen Morris, im Alter von 77 Jahren in die ewigen Jagdgründe eingegangen.
1945 verschaffte der Zeichner seinem Helden, „der schneller zieht als sein Schatten“ den ersten Auftritt im Comicmagazin „Spirou“. Bald darauf brach Morris für mehrere Jahre in die USA auf, um mögliche Schauplätze für die Serie zu studieren. Dort traf er auch den Autor René Goscinny, der fortan für die Szenarien der Lucky Luke verantwortlich zeichnete. Ein Dreamteam, wie sich bald herausstellte: Goscinny, der die Serie durch Wortwitz und intelligente Storys bereicherte, und Morris, der die Figuren in authentische und detailgetreue Schauplätze hineinzeichnete. Mit mehr als siebzig Alben trat der Lonesome Cowboy so seinen Siegeszug um die ganze Welt an. Good bye, Morris, möge der große Manitou mit dir sein!
Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels protestiert gegen ein Kartellverfahren gegen alle an der Buchpreisbindung beteiligten deutschen Verlage, das die EU-Kommission am Donnerstag eingeleitet hat. Der Vorsteher des Branchenverbands, Roland Ulmer, sagte gestern: „Die Brüsseler Bürokratie legt es offensichtlich auf einen Kreuzzug gegen Verlage in Deutschland an.“ Das Verfahren, das die Verleger als Rechtsbrecher abstempele, sei nicht nachzuvollziehen.
Die EU-Kommission wirft den Verlagen vor, ausländische Händler zu benachteiligen, die Bücher in Deutschland kaufen, reimportieren und unter dem vorgegebenen Preisen verkaufen wollen. Im Fall der österreichischen Libro-Kette, die als erste die Buchpreisbindung unterlief, glaubt die EU auch an unerlaubte Absprachen verschiedener Verleger. Der Börsenverein wies die Vorwürfe gestern vehement zurück und kündigte an, den Europäischen Gerichtshof anzurufen.
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