unterm strich:
Die legendäre Porzellankollektion des tschechischen Sammlers Rudolf Just (1895–1972) kommt am 11. Dezember im Londoner Auktionshaus Sotheby’s unter den Hammer. Die Sammlung wird auf einen Wert von rund 1,6 Millionen Euro geschätzt. Just war das Vorbild für die literarische Figur, die der Schriftsteller Bruce Chatwin, der selbst bei Sotheby’s in der Porzellanabteilung arbeitete, in seinem 1988 erschienenen Roman „Utz“ über einen besessenen Sammler von Meißner Porzellan schuf. Zu den teuersten Stücken, die in London versteigert werden, gehören zwei Vasen aus dem Jahr 1740. Nach Mitteilung des Auktionshauses war dessen Keramikexperte 1990 Informationen nachgegangen, dass die Sammlung Justs noch existierte. Er habe schließlich 1999 im zwölften Stockwerk eines Prager Wohnblocks bei Familienangehörigen 300 Porzellanteile gefunden, die unter dem Sofa, in Waschkörben oder Kartons versteckt waren. Der in Mähren geborene Rudolf Just hatte in den 20er-Jahren mit dem Sammeln von Meißner Porzellan begonnen. 1944 kam er in ein deutsches Arbeitslager, aus dem er ein Jahr später nach Prag fliehen konnte. Seine Sammlung, von seiner Frau über den Krieg gerettet, wurde später von den tschechischen Behörden beschlagnahmt, aber in Verwahrung Justs belassen.
Die Veröffentlichung von Texten im Internet stellt die Deutsche Bibliothek nach Aussage ihrer Generaldirektorin Elisabeth Niggemann vor eine „gigantische Aufgabe“. In der Nationalbibliothek sollten künftig auch deutschsprachige Onlinepublikationen wie Internetseiten und elektronisch verbreitete Zeitschriften archiviert werden, sagte Niggemann in einem Gespräch anlässlich des heutigen Tages der Bibliotheken. Das Hauptproblem sei, angesichts der Datenflut zu definieren, welche elektronischen Texte gesammelt werden müssten. „Wir wollen nichts sammeln, was nur Tagesgeschäft ist oder bloßen Mitteilungscharakter hat“, sagte Niggemann. Schon bisher sammele die Deutsche Bibliothek wissenschaftliche Zeitschriften und Dissertationen in elektronischer Form. Nach Ansicht Niggemanns ist es notwendig, dass das Gesetz über die beiden Pflichtexemplare für die Nationalbibliothek, das bislang schon CD-ROMs und Disketten umfasst, auf Internet-Publikationen ausgedehnt wird. Es müssten rasch auch die technischen Vorkehrungen getroffen werden, „damit beispielsweise Webseiten auch in 10, 50 oder 100 Jahren noch lesbar sind“. Dazu gehöre, auch die jeweilige Betriebssoftware einer Webseite zu archivieren und eine geeignete Hardware-Lösung für die Langzeitspeicherung der Daten.
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