unterm strich:
Das British Museum in London sieht sich Forderungen nach Rückgabe der von ihm gezeigten Kunstschätze ausgesetzt. Größer Streitfall sind die Elgin Marbles, Statuen und Friese vom Parthenon-Tempel, die Lord Egin am Anfang des 19. Jahrhunderts aus Griechenland nach England brachte. Dazu haben die Direktoren der wichtigsten europäischen und amerikanischen Museen eine Erklärung unterzeichnet, in der es heißt, dass sie Forderungen nach Rückgabe ihrer antiken Kunstschätze nicht nachkommen werden. Auch die Staatlichen Museen Berlin gehören zu den Unterzeichnern. (Siehe taz-Kulturseiten sowie Seite-eins-Kommentar vom 12. 12. dieses Jahres.)
Zu den spezifisch deutschen Implikationen dieser Rückgabeverweigerung haben die Staatlichen Museen Berlin nun Stellung genommen. Hier ihre Pressemitteilung im Wortlaut: „Angesichts der aktuellen Diskussion zu Restitutionsforderungen gegenüber dem Britischen Museum in London haben sich circa 50 führende Museen der Welt auf einer Konferenz in München im Oktober 2002 zu einer gemeinsamen Stellungnahme entschlossen. Diese wurde jüngst unter Federführung des Metropolitan Museum of Art, New York, veröffentlicht und auch – entgegen anders lautenden Meldungen – vom British Museum, London, verabschiedet. Von dieser Deklaration der Weltmuseen sind selbstverständlich die Restitutionsansprüche von Objekten aus ehemals jüdischem Besitz sowie ,Beutekunst‘ und Diebesgut ausgenommen.
Diese Stellungnahme bezieht sich vielmehr auf Objekte der Archäologie, der Ethnologie und der Kunstgeschichte aus den großen Universalmuseen. Diese Sammlungsgegenstände sind in der Regel vor mehr als 100 Jahren legal in das Eigentum der Häuser gelangt.
Die Museen verstehen sich als Archive der Weltkulturen. Mit ihrer Absicht des Bewahrens für die Menschheit erfolgte die Aufnahme bedeutender Kunstwerke. Diese Objekte sind im Laufe der Sammlungsgeschichte zum geistigen Zentrum der Häuser geworden.
Der genannte Kreis von Museen betrachtet jegliche Anfrage nach Restitution als ernst zu nehmende Angelegenheit, die unter Abwägung aller Aspekte sorgfältig zu prüfen ist, was sie in der Erklärung bereits deutlich zum Ausdruck gebracht haben.
Die Staatlichen Museen zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz betonen abschließend, dass jeder berechtigte Anspruch zu einer angemessenen Lösung – sei es Restitution oder Entschädigung – geführt wird, wie dies bekanntermaßen bereits zum jetzigen Zeitpunkt geläufige Praxis der Stiftung Preußischer Kulturbesitz ist.“
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