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Archiv-Artikel

und die taz?

„Konkrete Unternehmensbereiche der taz weiterentwickeln“

taz-Geschäftsführer Karl-Heinz Ruch sagt zur Medienkrise: „1991 war das Jahr der Zäsur. Denn bis dahin gab es eine juristisch äußerst fragwürdige taz-Unternehmensverfassung. Der Trägerverein Freunde der alternativen Tageszeitung e. V. hielt über Treuhandgesellschafter Verlags- und Produktionsgesellschaften. Auch wenn viele Entscheidungen wegweisend waren, wurden die eigentlich entscheidungsunfähigen Strukturen problematisch, als sich andeutete, dass die Neunzigerjahre in dem neuen Berlin für die taz mit erheblichen wirtschaftlichen Herausforderungen und auch Risiken verbunden sein würden.

Die Umwandlung der taz in eine Genossenschaft im Jahr 1992 hatte das Ziel, Eigenkapital zu gewinnen und die Entscheidungs- und Verantwortungsstrukturen zu reformieren. Die Genossenschaftssatzung regelt die Rechte aller kapitalgebenden (inzwischen über 5.000) und mitarbeitenden (200) Mitglieder. Die Mitarbeiter haben nach dieser Satzung Sonderrechte (etwa bei Entscheidungen wie Unternehmensverkäufen oder -beteiligungen). Sie wählen auch drei von fünf Vorständen der Genossenschaft, also die Mehrheit des wichtigsten taz-Gremiums. Der Einfluss der kapitalgebenden Genossen besteht vor allem in der Bestellung des Aufsichtsrates, der die satzungs- und genossenschaftsrechtliche Kontrolle ausübt. Gemeinsam mit den drei gewählten Vorständen bestellt der Aufsichtsrat zwei geschäftsführende Vorstände.

Die Genossenschaft hat die in sie gesetzten Ziele erreicht. Als Holding der Verlags- und Produktionsgesellschaften hält sie inzwischen über 5 Millionen Euro Genossenschaftskapital. Mit der Gründung einer taz Entwicklungs KG erfährt sie nun eine unternehmerische Erweiterung. Wieder soll Kapital gewonnen werden, diesmal um konkrete Unternehmensbereiche der taz weiterzuentwickeln.“