tourismus: Holzweg
Radfahrer, die auf schmalen Waldpfaden unterwegs sind, bekommen bald Ärger mit ihrem Förster. Dies sieht zumindest eine Reihe von Landeswaldgesetzen vor. Die schärfste Verordnung droht jetzt Rheinland-Pfalz zu verabschieden. Dort sollen Radfahrer nur auf Wegen radeln, die mindestens 3,5 Meter breit sind. Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) befürchtet, dass das Image vieler Radelregionen unter dieser Neuregelung leiden werde. Bundesvorsitzender Wolfgang Große: „Wenn Freizeitradler jetzt verstärkt auf die Bike-Reviere in Österreich, Italien, Frankreich und der Schweiz ausweichen, ist das nicht nur schlecht für die Ökobilanz, sondern auch ein Problem für die Tourismuswirtschaft.“ Rund eine Million Mountainbiker und weitaus mehr Tourenradler – so schätzt der ADFC – suchen regelmäßig Erholung im Wald. Das Bundeswaldgesetz sieht vor, dass sie dabei auf Straßen und Wegen radeln. Detailregelungen in den Bundesländern machen es den Radlern allerdings immer schwerer, sich zu orientieren. Für den ADFC machen die landesweiten Sonderregelungen und Verbote keinen Sinn: Vorteilhafter sei es, lobenswerte Tourismusprojekte zu unterstützen. So könne über Radroutennetze, Mountainbike-Arenen und Sportparks gerade eine junge Zielgruppe gewonnen werden, die durchaus bereit ist, für eine gute Leistung einen guten Preis zu zahlen. lk
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