■ taz intern: taz gewinnt vs. Höhn
Das Oberlandesgericht Köln hat jetzt die Klage der Leiterin des Bundesinstituts für Bevölkerungswissenschaften, Charlotte Höhn, gegen die taz abgewiesen, soweit die Klägerin der taz verbieten wollte zu behaupten, sie halte Afrikaner für weniger intelligent. Das Landgericht Bonn hatte dies der taz verboten, nachdem ein Artikel mit der Überschrift „Reinrassige Ansichten. Deutsche Vertreterin bei Kairoer Konferenz hält Afrikaner für weniger intelligent“ erschienen war. Charlotte Höhn, Leiterin der deutschen Delegation, mußte die Weltbevölkerungskonferenz in Kairo vorzeitig verlassen. Die taz hatte Höhn wie folgt zitiert:
Höhn: „Es ist leider statistisch nachweisbar. Ich weiß zwar, daß man das heutzutage nicht mehr sagen darf. Das ist eigentlich sehr schade.“ Hohe Wellen, die Charlotte Höhn, Leiterin der deutschen Delegation, noch während des Kongresses nach Bonn spülten.
taz: „Was ist nachweisbar?“
Höhn: „Daß es zum Beispiel Unterschiede in der Intelligenzverteilung gibt. Das kann man vielleicht ohne das Wort höher- und niederwertig verbreiten, aber selbst das darf man ja heute nicht mehr. Was ich mit einem gewissen Bekümmernis nicht nur hierzulande, sondern noch viel stärker in den USA beobachte, ist diese Art von Denkverboten, die überall verteilt werden. Das ist unwissenschaftlich, entschuldigen Sie!“
taz: „Was meinen Sie mit Denkverboten?“
Höhn: Zum Beispiel, daß man sagt, daß die durchschnittliche Intelligenz der Afrikaner niedriger ist als die anderer. Selbst das Wort Rasse darf man ja nicht mehr in den Mund nehmen.“
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