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taz gewinnt gegen die FAZ

BERLIN taz ■ Die taz darf wieder behaupten, dass die FAZ sich von ihrem ehemaligen Herausgeber Hugo Müller-Vogg wegen dessen „zu konservativer Linie“ getrennt habe. Das Landgericht Hamburg hat gestern die von der FAZ erwirkte einstweilige Verfügung gegen die taz aufgehoben.

In einer Meldung vom 22. Februar hatte die taz politische Motive als Trennungsgrund von Müller-Vogg ausgemacht. Das Gericht gab in einer mündlichen Erörterung zu erkennen, dass es angesichts des offenen Streites in der Herausgeberschaft Sache der FAZ sei, diesen genannten Grund zu widerlegen. Eine weitere von der FAZ geforderte einstweilige Verfügung gegen die taz wegen eines zweiten Artikels in dieser Sache wurde in Berlin in der ersten Instanz abgewiesen.

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