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taz🐾lageWahl zur taz-Sportlerin des Jahres ungültig

Die Leibesübungenredaktion der taz hat ein Urteil gesprochen: Die Er­gebnisse der Sportlerehrung, über die in der aktuellen Wochentaz berichtet wird, müssen annulliert werden. Gegen die Kür von Wahrheit-Redakteurin Harriet Wolff zur taz-Sportlerin des Jahres hat sich im taz-Haus an der Friedrichstraße Protest geregt.

Da lag es nahe, die Sportredaktion als Schiedsgericht in der Sache anzurufen. Die wertete Zeugenaussagen und Bildmaterial der Wettbewerbe aus, an denen Wolff teilgenommen hatte. Schnell war klar, dass die Mitglieder der taz-Laufgruppe auf dem Siegerpodest des Nikolauslaufs rund um den Berliner Schlachtensee keineswegs auf dem ersten und dritten Platz eingekommen waren. Genau das aber suggeriert das Foto. Dabei waren ein paar der taz­le­r:in­nen so weit hinten im Feld angekommen, dass der Höflichkeit halber an dieser Stelle die Platzierung nicht genannt wird.

Zudem galt es die Frage zu klären, ob es den Regeln des Deutschen Kegler- und Bowling-Bundes entspricht, die Kugel beidhändig auf die Bahn zu hämmern, wie es Wolff, etlichen Zeugenaussagen zufolge, getan hat. Diese Frage ließ sich nicht abschließend klären. Doch nach der End­auswertung der Fotos steht fest: Harriet Wolff muss den Titel der taz-Sportlerin des Jahres wieder abgeben.

Ist dieses Urteil zu hart, widerspricht es gar dem Geist der taz? Die Antwort findet sich in der Urteilsbegründung der Sportredaktion: „Wie sollen wir weiter glaubwürdig über die Machenschaften etwa der Fifa berichten, wenn wir bei unseren eigenen Wettbewerben dem Betrug Tür und Tor öffnen?“ (arue)

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