taz🐾lage:
Titeln oder teasern?
Das taz-Haus hat zwei Fahrstühle und die sind unser inoffizielles Schwarzes Brett. Hier hängen Demo- und Crowdfunding-Aufrufe, Zeichnungen von Christian Specht, interne Stellenausschreibungen. Und das aktuelle Programm des Hausunterrichts. Immer donnerstags geben tazler*innen anderen tazler*innen Tipps zu journalistischem Handwerkszeug. Wie schreibt man eine gute Podcastkritik? Wie berichten wir über sexuelle Belästigung? Aber auch Anti-Burnout-Strategien und digitale Sicherheit stehen auf dem aktuellen Programm. Und regelmäßig: „Online Titeln und Teasern“.
Das macht stutzig. Sind das tatsächlich substantivierte Verben, schreibt man die mit großem T? Nein, fand ein Fahrstuhlgast und korrigierte zu kleinen Ts. „Falsche Korrektur“, kommentierte das eine andere Person. Dazu schrieb dann wiederum jemand „HUMBUG“, in rot und Großbuchstaben und doppelt unterstrichen.
Für Rechtschreibung gibt es Regeln, und im Journalismus arbeiten wir mit Quellen. Deshalb hängt neben dem Programm nun ein Auszug aus einem Schulbuch aus dem Klett-Verlag. Demzufolge wäre es nur dann eine Substantivierung, wenn ein Artikel davor stünde. Dann müsste man die Wörter auch koppeln: das Online-Titeln. Der Duden sieht die Sache nicht so eindeutig, wie ein Ausdruck von duden.de zeigt. „Einigen wir uns auf unentschieden?“, ist der Auszug handschriftlich kommentiert. Mit Smiley. Letzte Wendung des Scharmützels: eine Abstimmung: „Titeln & Teasern“ oder „titeln & teasern“? Bis Redaktionsschluss gab es noch keine einzige Stimme. (jot)
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