taz🐾lage: Kleiner Erfolg gegen die AfD
Die taz gewinnt vor Gericht gegen die AfD. Aber triumphale Gesten sind unangebracht. Denn noch kann die Partei gegen die Eilentscheidung des Landgerichts Erfurt vorgehen. Am Donnerstag gab es bekannt, dass die taz und weitere Medien zur Wahlveranstaltung der AfD in Thüringen zugelassen werden müssen.
Die Thüringer AfD hatte der taz jedoch den Zutritt zu und somit auch die Berichterstattung von ihrer Wahlparty in Erfurt nach den kommenden Landtagswahlen verweigert. Ebenso handelte sie gegenüber dem Spiegel, der Welt und der Bild.
Die Betroffenen wehrten sich am Mittwoch gemeinsam juristisch. Am Donnerstag gab das Landgericht Erfurt den Medien nach einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung recht. Die AfD muss den genannten Medien nun in gleichem Umfang wie anderen Medienvertretern Zugang zu der Wahlveranstaltung am 1. September gewähren.
Die AfD hatte den Ausschluss öffentlich damit begründet, dass bereits 50 Medienvertreterinnen akkreditiert seien. Sollten sie weitere Journalistinnen aufnehmen müssen, müssten sie die Veranstaltung womöglich absagen. Die Berichterstattung von Wahlpartys der Parteien gehören zu den Standards der journalistischen Arbeit. Dort werden auf und neben der Bühne programmatische Ziele formuliert, die von hohem öffentlichem Interesse sind.
Dieses Interesse hat das Landgericht Erfurt mit seiner Eilentscheidung anerkannt. Die AfD kann innerhalb der nächsten sechs Monate Widerspruch einlegen. (taz)
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