südwester: Falsches Gericht
Richtig, aber ungerecht wirkt ein Urteil des Verwaltungsgerichts Göttingen. Dort hatte laut HNA ein 54-Jähriger gegen die Infektionsschutzmaßnahmen von 2020 geklagt. Zum Einen sei, so seine irrige Vermutung, sein Menschenrecht auf Zimmerbuchung im Harz dadurch verletzt gewesen. Andererseits glaubte er, seinen 50. Geburtstag an Ostern 2020 nicht, wie gewünscht, mit 50 Gästen feiern zu können – wegen der Corona-Regeln. Ein Irrtum, den das Gericht aufklärte: Damals waren doch die Kontaktbeschränkungen schon aufgehoben! Also auch da: Klage abgewiesen. Ach!, und dabei haben dem Mann die Infektionsschutzregeln doch wahrscheinlich massiv geschadet: Wenn da überhaupt etwas war, dann haben sie ihm das letzte bisschen Verstand geraubt. Bloß: Das Verwaltungsgericht ist für Eigentumsdelikte nun mal nicht zuständig. Und ganz sicher nicht im Bagatellbereich.
Eine Koalition, die was bewegt: taz.de und ihre Leser:innen
Unsere Community ermöglicht den freien Zugang für alle. Dies unterscheidet uns von anderen Nachrichtenseiten. Wir begreifen Journalismus nicht nur als Produkt, sondern auch als öffentliches Gut. Unsere Artikel sollen möglichst vielen Menschen zugutekommen. Mit unserer Berichterstattung versuchen wir das zu tun, was wir können: guten, engagierten Journalismus. Alle Schwerpunkte, Berichte und Hintergründe stellen wir dabei frei zur Verfügung, ohne Paywall. Gerade jetzt müssen Einordnungen und Informationen allen zugänglich sein. Was uns noch unterscheidet: Unsere Leser:innen. Sie müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Es wäre ein schönes Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen