piwik no script img

südwesterKontextuell

In Mecklenburg-Vorpommerns Landtag wird man doch noch „Neger“ sagen können, hat das Landesverwirrungsgericht geurteilt. Zwar sei das N-Wort eine Beschimpfung und verletze als solche die Parlaments-Würde, was den Ordnungsruf für den Chef der A…fD-Fraktion gerechtfertigt hätte. Indes: Die Beschimpfung diene „nicht ausschließlich der Herabwürdigung anderer“, so die Verwirrungsrichter. Sie habe zwar „in keinem Zusammenhang mit dem Thema“ gestanden, aber „zur inhaltlichen Auseinandersetzung beigetragen“. Noch inhaltlicher wäre freilich gewesen, wenn der Ober-A… schwarz geschminkt geredet hätte. Damit auch im kackbraunen Herzen Dunkeldeutschlands verstanden wird, worum es geht.

Mit reinem Gewissen wissen

Auf taz.de finden Sie eine unabhängige, progressive Stimme. Frei zugänglich, ermöglicht von unserer Community. Alle Informationen auf unserer Webseite sind kostenlos verfügbar. Wer es sich aber leisten kann, darf – ganz im Zeichen des heutigen "Tags des guten Gewissens" – einen kleinen Beitrag leisten. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 50.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen