südwester: Voll verschleiert
Religionsausübung ist erlaubt, solange die Grundrechte anderer nicht verletzt werden. Inwieweit Grundrechte von Studierenden oder Dozenten durch die Anwesenheit einer gesichtsverschleierten Person beeinträchtigt werden, war dem Kieler Landtag schleierhaft. 20 der von ihm angeschriebenen Gruppen sind gegen ein Verbot, etwa ein Dutzend dafür. So auch „Terre des Femmes“. Ein Verbot sei wichtig, um den Einfluss fundamentalistischer Islam-Auslegungen nicht zu stärken. Der südwester weiß: Dafür braucht es kein Gesetz. Seit jeher wissen wir Menschen auszugrenzen, ob mit oder ohne politische Legitimation. Jeder Niqab-Trägerin religiöse Propaganda zu unterstellen, ihr Dienstleistungen zu verweigern und sie, wie es die Alevitische Gemeinde Kiel fordert, ganz aus dem öffentlichen Raum zu verdrängen – all das ist in einer so freien Gesellschaft wie der unseren ja längst möglich.
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