piwik no script img

südwesterIm Namen des Herrn

Die evangelische St. Severin-Gemeinde in Keitum auf Sylt hat einen Rechtstreit um den eigenen Namen gewonnen. Es sei eine „unbefugte Namensanmaßung“, wenn ein Hotel ebenfalls in Keitum „Severin*s Resort & Spa“ heißen wolle, urteilte das Oberlandesgericht Schleswig. Dadurch trete eine „Zuordnungsverwirrung“ ein – es könnte der Eindruck entstehen, Kirche und Hotel stünden miteinander in Beziehung. Die Branche reagierte gelassen auf das Urteil. „Bald können sich die Pastoren hier eh’die Miete nicht mehr leisten“, sagte ein Hotelier dem südwester. Dann übernehmen wir den Laden und machen ein Hotel draus!“

taz lesen kann jede:r

Als Genossenschaft gehören wir unseren Leser:innen. Und unser Journalismus ist nicht nur 100 % konzernfrei, sondern auch kostenfrei zugänglich. Texte, die es nicht allen recht machen und Stimmen, die man woanders nicht hört – immer aus Überzeugung und hier auf taz.de ohne Paywall. Unsere Leser:innen müssen nichts bezahlen, wissen aber, dass guter, kritischer Journalismus nicht aus dem Nichts entsteht. Dafür sind wir sehr dankbar. Damit wir auch morgen noch unseren Journalismus machen können, brauchen wir mehr Unterstützung. Unser nächstes Ziel: 40.000 – und mit Ihrer Beteiligung können wir es schaffen. Setzen Sie ein Zeichen für die taz und für die Zukunft unseres Journalismus. Mit nur 5,- Euro sind Sie dabei! Jetzt unterstützen