südwester: Städtische Marke
Bestätigt hat das Landgericht Oldenburg die Auffassung der Wilhelmshavener Tourismus und Freizeit GmbH: Eine Wählergemeinschaft hatte eine von den Touristikern entwickelte Grafik im Kommunalwahlkampf genutzt, rechtswidrig: Das Signet gehört der Stadt – und die will und darf nicht Partei ergreifen. Etwas Glück hatte sie aber schon, die Wilhelmshavener Tourismus und Freizeit GmbH: Wäre ihr offizieller Kurzname gekapert worden, wäre die Gegenwehr versandet. Denn nie hätte sie den als Markennamen schützen können. Und dann hätte auf vielen Plakaten und Flyern der eingängige Slogan gestanden: Wählt WTF!
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