südwester : Richtigstellung
Falsch, falsch, falsch: Gestern erschien in der taz nord der Text „Was bleibt, ist ein Makel“, und der Schreiber ist schuld, dass Bremens Landes-Frauenbeauftragte Ulrike Hauffe irrtümlich mit einer unrealistischen Forderung zitiert wird. „Sechs der gewählten Richter hätten weiblich sein müssen“, legt er ihr in den Mund – also sechs von sechs! In Wahrheit hatte sie eine paritätische Quote – „drei von sechs“ – für angemessen erklärt. Was nicht bedeutet, dass die Forderung falsch wäre: Nach 40 Jahren rein männlicher Besetzung wäre es nur billig, die Nominierung ausschließlich weiblicher Kandidaten im Gesetz festzuschreiben. Und zwar über zehn Wahlperioden.