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Wer beim Heizen und bei der Warmwasserversorgung auf erneuerbare Energien setzen will, kann eine einmalige Förderung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle beantragen. Diese Förderung wird Besitzern von Ein- und Zweifamilienhäusern auf Basis des „Marktanreizprogramms“ gewährt. Die Höhe der Förderung fällt unterschiedlich aus: Für die Errichtung oder Erweiterung einer Solarkollektoranlage gibt es bis zu 20.000 Euro, für den Einbau einer Wärmepumpe bis zu 15.000 Euro. Wer mit einer Biomasseanlage die Energie aus nachwachsenden Rohstoffen nutzen will, profitiert von Zuschüssen bis zu 8.000 Euro. Wichtig: Konnten solche Zuschüsse bislang auch nach der Modernisierung eingereicht werden, muss dies ab dem 1. Januar vor Vertragsschluss mit dem Installateur geschehen.

550 Euro oder 1.200 Euro Heizkosten? Das war im vergangenen Jahr die Spanne für Heizkosten in einer durchschnittlichen 70-Quadratmeter-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus mit Erdgasheizung; im Schnitt fielen dafür 800 Euro an. Das zeigt der Heizspiegel für Deutschland 2017, den die gemeinnützige Beratungsgesellschaft „CO2 Online“ Anfang November im Auftrag des Bundesumweltministeriums und in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Mieterbund veröffentlicht hat. Demnach ist der wichtigste Grund für die großen Unterschiede der energetische Zustand des jeweiligen Gebäudes. Verbraucher können den Flyer mit neuen Vergleichswerten kostenlos auf www.heizspiegel.de und www.mieterbund.de herunterladen. Ab Mitte November ist er zudem bei vielen Mietervereinen erhältlich.

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