stammzellgesetz : Freizügigere Regelungen
Die deutschen Stammzellforscher können hoffen, dass sie demnächst auch hierzulande mit derzeit noch „verbotenen“ embryonalen Stammzelllinien arbeiten dürfen. Gleich mehrere SPD-Bundestagsabgeordnete haben angekündigt, dass sie die von Forschern seit längerem schon gestellte Forderung nach einer freizügigeren Regelung unterstützen werden. Derzeit dürfen nach dem Stammzellgesetz nur embryonale Stammzelllinien importiert werden, die vor dem 1. Januar 2002 hergestellt wurden. Damit sollte sichergestellt werden, dass nur Zelllinien genutzt werden dürfen, die bei der Verabschiedung des Stammzellgesetzes bereits existierten. Diese Regelung, so die fast einhellige Klage der Stammzellforscher, behindere deren Arbeit. Bei Menschen könnten diese Zellen nicht eingesetzt werden, da sie verunreinigt seien. Und mit den neuen Zellen, die frei von diesen Verunreinigungen sind, dürften sie nicht arbeiten.
Bisher war unklar, wie der Bundestag mehrheitlich entscheiden würde, wenn über weniger strenge Regelungen abgestimmt werden müsste. Nachdem sich jetzt auch der Ethikexperte der SPD, René Röspel, für eine Stichtagsverschiebung ausgesprochen hat, ist es sehr wahrscheinlich, dass es noch in diesem Jahr zu einer Gesetzesänderung kommt. Röspel, der bisher gegen eine Verschiebung des Stichtages war, will nach der Sommerpause einen entsprechenden Gesetzesentwurf vorlegen. Sein Vorschlag für einen neuen Stichtag: 1. Mai 2007. Damit könnten dann alle derzeit existierenden Zelllinien genutzt werden. WOLFGANG LÖHR