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Archiv-Artikel

rürup Für Selbständige

Von SW

Die Rürup-Rente ist für Selbständige, Freiberufler und Gewerbetreibende, die nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, die einzige Möglichkeit, steuerbegünstigt eine Rente aufzubauen. Wer in die Rürup-Rente einzahlt, kann in diesem Jahr 64 Prozent als Sonderausgaben geltend machen. Der Höchstbetrag liegt für Singles bei 12.800, für Ehepaare bei 25.600 Euro. Der Prozentsatz erhöht sich in den nächsten 18 Jahren um jeweils 2 Prozent. Vom Jahr 2025 an können Sparer 100 Prozent der Beiträge absetzen. Die Höchstbeträge liegen dann bei 20.000 bzw. 40.000 Euro. Um die Beiträge zusätzlich zu dem bestehenden Vorsorgehöchstbetrag für Kranken- und Pflegeversicherung etc. auch steuerlich geltend machen zu können, wurde extra ein neuer Sonderausgabenabzug geschaffen. Dieser umfasst die Beiträge für die Rürup-Rente, Einzahlungen in die gesetzliche Rentenversicherung sowie in die berufsständischen Versorgungswerke. Für pflichtversicherte Handwerksmeister, Freiberufler wie Ärzte und Rechtsanwälte oder Künstler und Publizisten ist die maximal geförderte Anlagesumme für die Rürup-Vorsorge also entsprechend geringer. Die Rürup-Rente wird meistens in Form einer Rentenversicherung angeboten. Seit Anfang des Jahres sind auch Rürup-Bank- oder -Fondssparpläne zugelassen. Für alle Einzahlungen garantieren die Anbieter den Kapitalerhalt. Das Vermögen ist Hartz-sicher und darf in der Ansparphase auch nicht gepfändet werden. Von den Steuerabzügen in der Ansparphase können viele profitieren. Das Konzept „Altersvorsorge statt Steuern“ ist sinnvoll. Selbständige jedoch, die aus der Arbeitslosigkeit heraus eine Existenz gründen oder seit Jahren gerade so über die Runden kommen und keine Steuern sparen können, fallen aus diesem System heraus. Diejenigen, die sich jetzt schon ernsthaft über ihre Absicherung im Alter sorgen, profitieren in der Regel auch nicht von der geförderten Rürup-Rente. SW