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„racial profiling“Dresdner Gericht lehnt Klage ab

DRESDEN | Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Klage des dunkelhäutigen Biplab Basu wegen „racial profiling“ abgewiesen. Im Urteil legitimiert es die polizeiliche Kontrollpraxis aufgrund „phänotypischer Merkmale“. Es liege keine „tiefgreifende spezifische Grundrechtsverletzung“ vor und der Kläger könne kein Rehabilitationsinteresse geltend machen. Basu und seine Tochter waren während einer Zugfahrt als einzige Reisende ohne spezifische Gründe einer Personenkontrolle unterzogen worden. (taz)

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