nationalparkgesetz : Brandenburg will Naturschutz light
Ein Nationalpark braucht die Akzeptanz der Bevölkerung. Dieses Credo, das die Novelle des Nationalparkgesetzes in Brandenburg leitete, ist so richtig wie falsch. Richtig, weil ein Nationalpark, der von der Bevölkerung nicht angenommen wird, eine vertane Chance ist. Falsch, weil die gesetzliche Vorgabe, 50 Prozent der Flächen als Totalreservate auszuweisen, nicht ohne Konflikte mit den Nutzern zu haben ist.
KOMMENTAR VON UWE RADA
Brandenburgs Umweltminister Dietmar Woidke (SPD) übt sich mit der Vorlage seines Gesetzesentwurfes nun in einer ganz besonderen Form der Dialektik. Künftig sollen im einzigen Nationalpark Brandenburgs – im Unteren Odertal – Kanufahren, Radfahren und Reiten erlaubt sein, mal auf mehr, mal auf weniger ausgewiesenen Wegen. Darüber hinaus soll der Dauerstreit zwischen Naturschützern und Landwirten entschärft werden, indem ein konkreter Zeitplan für die Ausweisung der Totalreservate nicht mehr genannt wird.
Natürlich war und ist die touristische Nutzung auch in den so genannten Kernzonen wünschenswert. Kanufahren und Radeln, warum nicht? Vorausgesetzt, man hält sich an die Wege und Zeiten wie die Vogelbrut bleiben tabu. Dieser Teil der Novelle ist im Prinzip zu begrüßen, weil er die Akzeptanz des Nationalparks tatsächlich befördert.
Ganz anders dagegen verhält es sich mit dem Verzicht auf ein konkretes Zeitlimit. Natürlich war das ursprünglich anvisierte Jahr 2010 nicht zu halten, immerhin sind erst 1.350 der 10.500 Hektar als Totalreservat ausgewiesen. Eine Verlängerung wäre also realistisch gewesen.
Ein Verzicht dagegen ist keine Dialektik mehr, sondern die Kapitulation der Politik vor den Landwirten und damit Naturschutz light. Ehrlicher wäre es gewesen, Potsdam hätte seinen Nationalpark gleich gekippt.