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Schlappe für Warburg Bank im Streit um Millionen-Forderungen
Im Streit über Steuerrückforderungen der Hamburger Finanzverwaltung in dreistelliger Millionenhöhe hat die in den Cum-Ex-Skandal verstricke Warburg-Bank eine weitere juristische Niederlage hinnehmen müssen. Der Bundesfinanzhof in München wies eine Beschwerde der Warburg-Gruppe wegen einer nicht zur Revision zugelassenen Entscheidung des Finanzgerichts Hamburg aus dem November 2023 als unbegründet zurück. Die Hamburger Richter*innen hatten Steuerrückforderungen des Fiskus in Höhe von 155 Millionen Euro gegen die Bank für rechtens erklärt. Bei Cum-Ex-Geschäften handelten Aktienhändler rund um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch zwischen mehreren Beteiligten hin und her. Am Ende war dem Fiskus nicht mehr klar, wem die Papiere gehörten. Finanzämter erstatteten Kapitalertragsteuern, die gar nicht gezahlt worden waren. Dem deutschen Staat entstand dadurch ein Milliardenschaden. (dpa)
Tod nach Zahnbehandlung – Bundesgerichtshof hebt Urteile auf
Nach dem Tod eines 18-jährigen Zahnarzt-Patienten, der 2016 nach langer Vollnarkose gestorben ist, müssen sich die beiden zuständigen Mediziner*innen erneut vor Gericht verantworten. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vor einem Jahr gesprochenen Urteile des Landgerichts Hamburg gegen die Zahnärztin und den Narkosearzt aufgehoben, wie das Gericht mitteilte. Während die Ärztin im Juli 2024 freigesprochen wurde, war der Anästhesist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung für Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt worden. Gegen das erste Urteil hatte die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, gegen das zweite der Angeklagte. Die beiden Ärzt*innen hatten den jungen Mann behandelt, weil er zahlreiche kaputte Zähne und große Schmerzen, aber riesige Angst vor der Behandlung hatte und daher eine Vollnarkose verlangte. Bei dem mehrstündigen Termin kam es zu einem Herz-Kreislauf-Versagen des Patienten. Kurz darauf starb der Mann in einem Krankenhaus. (dpa)
Zahl rechts motivierter Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern gestiegen
In Mecklenburg-Vorpommern hat sich die Zahl der rechts motivierten Straftaten im ersten Halbjahr 2025 im Vergleich zum Vorjahr um mehr als 200 auf 946 Delikte erhöht. Das teilte die Schweriner Landtagsfraktion der Linken am Donnerstag unter Verweis auf Antworten der Landesregierung auf zwei Kleine Anfragen der Linksfraktion zur politisch motivierten Kriminalität mit. „Die Dunkelziffer dürfte noch höher liegen“, sagte der innenpolitische Sprecher der Linksfraktion, Michael Noetzel. Diese Entwicklung sei „die bittere Konsequenz unentwegter rechter Hetze, die das gesellschaftliche Klima kontinuierlich vergiftet“. (epd)
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