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Kürzere Strafe für Reichsbürgerin
Das Strafmaß für eine 63-Jährige aus der Reichsbürger-Szene ist vom Landgericht Lüneburg verkürzt worden. Die als „Rädelsführerin“ verurteilte gebürtige Lüneburgerin wurde am Dienstag zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt, zuvor waren es von einer anderen Kammer dreieinhalb Jahre gewesen. Der Bundesgerichtshof hatte das Verfahren aus formalen Gründen ans Landgericht zurückgegeben, die angestrebte Revision der Angeklagten aber verworfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Rund 21 Monate hat sie unter anderem wegen Verstoßes gegen ein Vereinigungsverbot und Volksverhetzung in Untersuchungshaft verbracht. Die Angeklagte hatte federführend den Verein „Geeinte deutsche Völker und Stämme“ gegründet und dessen Zusammenhalt gefördert Der Verein war 2020 vom Bundesinnenministerium verboten worden. Er wird der Reichsbürgerbewegung zugerechnet. (dpa)
Schnellere Strafverfahren für Jugendliche
Mithilfe von vorrangigen Jugendverfahren wollen Polizei, Justiz und Verwaltung der Jugendkriminalität in den Kreisen Steinburg und Dithmarschen Herr werden. „Wir haben einen Bedarf dafür, dass die staatlichen Institutionen hier besonders schnell und gut zusammenarbeiten“, sagte der Leiter der Polizeidirektion Itzehoe, Frank Matthiesen, am Dienstag. Die vorrangigen Verfahren glichen dem beschleunigten Verfahren bei Erwachsenen, sagte Matthiesen. Sie ähnelten dem Umgang von Polizei und Justiz mit Haftsachen und seien in den vergangenen Monaten bereits rund zehnmal zum Einsatz gekommen. Zielgruppe seien junge Menschen, die viele Straftaten begingen. (dpa)
Niedersachsens Grüne wollen AfD verbieten
Niedersachsens Grüne wollen bei einem Parteitag am Wochenende in Oldenburg über ein Verbot der AfD diskutieren. Der Landesvorstand beantragt, zunächst Material für ein Parteiverbot zu sammeln und sich dann für die Einleitung eines AfD-Verbotsverfahrens einzusetzen. Parallel dazu soll auch ein Verbot der AfD-Jugendorganisation Junge Alternative geprüft werden. (dpa)
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