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Tödliche Schüsse zulässig

Die Ausnahmegenehmigung zur sogenannten Entnahme eines Wolfes in der Region Hannover bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Gegen die vom NLWKN erteilte Genehmigung im „Schnellabschussverfahren“, die seit dem 26. März gilt, hatte die „Gesellschaft zum Schutz der Wölfe e.V.“ zunächst beim Verwaltungsgericht (VG) Oldenburg einen Eilantrag auf Aussetzung der Ausnahmegenehmigung gestellt. Das VG Oldenburg hatte dies vorläufig zurückgewiesen. Dagegen hatte die Antragstellerin Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg eingelegt. Mit Entscheidung vom 29. März hat das OVG die Beschwerde ebenfalls zurückgewiesen. Damit läuft das Töten weiterhin bis maximal zum 12. April. Über den Antrag zum Schnellabschussverfahren wird das VG Oldenburg in der Sache noch entscheiden. (taz)

Details zu tödlichen Schüssen

Acht Projektile trafen den 46 Jahre alten Mann, der am Samstag bei einem Polizeieinsatz in Nienburg getötet wurde. Das hat die Obduktion ergeben, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Verden am Dienstag sagte. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei ermitteln gegen 14 Beamte, die an dem Einsatz beteiligt waren. Es handle sich um einen üblichen Vorgang, sagte der Sprecher. Der genaue Ablauf des Vorfalls ist weiter unklar. Wie aus einer Mitteilung von Samstag hervorgeht, soll der Mann seine Freundin bedroht haben. Diese habe die Polizei alarmiert. Später soll der Mann Polizisten und einen Diensthund mit einem Messer angegriffen haben. Eine 45 Jahre alte Beamtin wurde bei dem Einsatz ebenfalls angeschossen. Die Ermittler gehen gegenwärtig davon aus, dass sie irrtümlich aus einer Polizeiwaffe getroffen wurde. Hinweise auf weitere Waffen gibt es der Staatsanwaltschaft zufolge nicht. (dpa)

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