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Ausgangssperre rechtens

Die vom rot-grünen Senat erlassenen nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sind einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts zufolge rechtens. Die Richter lehnten den Eilantrag einer Familie gegen die Ausgangsbeschränkungen ab. Gegen diese erste Entscheidung vom 2. April können die Antragsteller Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht erheben. Es seien weitere Verfahren gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen anhängig, erklärte das Gericht. Ohne die Ausgangsbeschränkungen wäre eine Eindämmung der Coronapandemie wegen der deutlich steigenden Infektionszahl erheblich gefährdet, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Beschränkungen seien wegen der der Allgemeinheit daraus erwachsenden Vorteile auch verhältnismäßig. Die Ausgangsbeschränkung sei den Antragstellern – eine Familie mit einem Kind – auch zumutbar, entschieden die Richter. (dpa)

Nachts keine Bahnen mehr

Busse und Bahnen werden ab Donnerstag ihre Nachtfahrten vorerst bis zum 18. April weitestgehend einstellen. Hintergrund ist die Ausgangsbeschränkung, mit der der rot-grüne Senat die Corona-Infektionsdynamik in der Stadt abbremsen will, wie Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) mitteilte. Menschen, die aus beruflichen oder anderen zwingenden Gründen nachts auf ein öffentliches Verkehrsangebot angewiesen seien, könnten mit einem HVV-Ticket Sammeltaxis von Moia im gesamten Stadtgebiet oder des Anbieters Ioki in dessen Geschäftsgebiet ohne Zusatzkosten buchen, „normale“ Taxifahrten gebe es für HVV-Kunden vergünstigt. (dpa)

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