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Brosda sieht Chancen für Künstler-Kurzarbeitergeld
Kultursenator Carsten Brosda (SPD) kann sich eine Art Kurzarbeitergeld für freischaffende Künstler vorstellen. „Wir müssen uns Gedanken darüber machen, wie wir für eine nächste Krise eine solidarische Absicherung gegen solche Phasen von Einkommensausfällen bei selbstständiger künstlerischer Beschäftigung schaffen können“, sagte der Politiker im Interview mit „shz.de“. Dabei schwebt dem Präsident des deutschen Bühnenvereins vor, die Arbeitslosenversicherung zu einer Art Arbeitsversicherung weiter zu entwickeln. So könne man einzahlen und sich für Phasen ohne Einkommen versichern. „Das wäre dann so eine Art Kurzarbeitergeld für Künstlerinnen und Künstler. Solche Instrumente zu entwickeln, wird eine große Aufgabe.“ Er sehe durchaus realistische Chancen für eine Umsetzung. (dpa)
Senat beschließt Solardachpflicht und Heizungstausch
Bei seiner vorletzten Sitzung in diesem Jahr hat der Senat Regelungen zur Solardachpflicht und zur Einbindung erneuerbarer Energien beim Heizungstausch in Hamburger Gebäuden beschlossen. Laut Klimaschutzgesetz müssen auf Dächern von Neubauten ab 2023 Photovoltaik-Anlagen installiert und bereits ab Mitte kommenden Jahres beim Heizungstausch mindestens 15 Prozent des Wärmeenergiebedarfs aus erneuerbarer Energie gedeckt werden, teilte Umweltsenator Jens Kerstan (Grüne) am Dienstag mit. (dpa)
Polizei will nicht grundlos klingeln
Die Hamburger Polizei wird an den Feiertagen rund um den 24. Dezember auf den Straßen eine hohe Präsenz zeigen – und nicht grundlos an private Wohnungstüren klopfen. Stattdessen appelliere die Polizei an die Eigenverantwortung. „Wenn wir Hinweise bekommen, dass irgendwo Weihnachts- oder Silvesterpartys stattfinden, dann werden wir uns da natürlich drum kümmern“, sagte eine Polizeisprecherin dem „Hamburg Journal“ des NDR. Sie gehe davon aus, dass es Anrufe von Nachbarn geben wird, die sich Sorgen machen.(dpa)
Pflegeheimbesuche nur mit negativem Corona-Test
Besuche in den Hamburger Alten- und Pflegeheimen sind ab Mittwoch zumeist nur noch nach Vorlage eines negativen Corona-Tests möglich. Eine entsprechende Testpflicht für Besucher hat der rot-grüne Senat am Dienstag beschlossen. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeeinrichtungen seien besonders gefährdet. Deshalb müsse ausgeschlossen werden, dass Besucher eine Infektion dort hineintragen, teilte die Gesundheitsbehörde mit. Um Härten über Weihnachten zu vermeiden, gilt bis zum 28. Dezember eine Ausnahmeregelung: Sollten in Einrichtungen keine Schnelltests gemacht werden können, seien dennoch Besuche möglich, wenn Bewohner und Besuchende durchgängig eine FFP2-Maske tragen und sich strikt an die Hygienekonzepte halten. (dpa)
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