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Verschleierung an Unis

Nach der Einigung auf ein gesetzliches Vollverschleierungsverbot an Schulen und Regeln für die Hochschulen in Schleswig-Holstein sieht die CDU weiteren Regelungsbedarf. Am Montagabend hatten CDU, Grüne und FDP angekündigt, gesetzliche Regelungen „zur Identitätsfeststellung für Prüfungen und Einschreibungen“ zu treffen. Eine Grundlage für weitere Gespräche innerhalb der Jamaika-Koalition sei der CDU-Gesetzesentwurf. Er soll den Unis ermöglichen, über Verbote zu entscheiden. Für das Verbot an Schulen soll das Bildungsministerium eine Änderung im Schulgesetz vorlegen. Hintergrund ist der Fall einer Studentin der Kieler Uni. Die Uni hatte ihr eine Vollverschleierung verboten. Sie kam trotzdem auch verschleiert zu Veranstaltungen. Die Uni bat das Land deshalb, eine Regelung zu schaffen, die ein Verbot möglich machen würde. (dpa)

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Kriminalität in Mecklenburg

Die politisch motivierte Kriminalität hat in Mecklenburg-Vorpommern zugenommen. Im vergangenen Jahr wurden­ 1.382 Delikte registriert, das waren 94 Vorfälle oder 7,3 Prozent mehr als 2018, teilte das Schweriner Innenministerium am Dienstag mit. 938 Fälle waren rechtsmotiviert, 268 Fälle linksmotiviert. Bei der Hälfte aller Fälle handelte es sich um Propagandadelikte wie beispielsweise das Schmieren von Naziparolen oder Hakenkreuzen. 76 politisch motivierte Gewaltdelikte wurden festgestellt, 20 Fälle weniger als 2018. 46 Gewaltstraftaten waren rechtsmotiviert, 21 linksmotiviert, neun konnten nicht zugeordnet werden. (dpa)

Neues Pflichtfach an Schulen

Niedersachsen führt vom Schuljahr 2023/2024 an Informatik als Pflichtfach an Schulen ein. Zunächst in der 10. Klasse und im Jahr darauf auch in der 9. Klasse solle das Fach mit einer Stunde pro Woche unterrichtet werden, kündigte Kultusminister Grant Hendrik­ Tonne (SPD) am Dienstag an. Schülerinnen und Schüler müssten besser auf den Umgang mit Informations- und Kommunikationstechnologien vorbereitet werden. Zur Qualifizierung der benötigten rund 1.100 Informatiklehrkräfte sei eine zweijährige berufsbegleitende Weiterbildung geplant. Derzeit gibt es rund 500 Informatiklehrer, da das Fach an einigen Schulen schon angeboten wird. (dpa)

Schuldig gesprochen

Drei Betreuerinnen sind wegen des Todes eines Krippenkindes am Dienstag in Wolfsburg der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen worden. Der Richter am Amtsgericht verwarnte die drei Frauen und verurteilte sie zu einer Geldstrafe auf Bewährung. Im April­ 2019 hatten die Erzieherinnen bei einem Ausflug nicht bemerkt, dass ein 16 Monate alter Junge in ein Regenrückhaltebecken gestürzt war. Das Kind soll mehrere Minuten im Wasser gelegen haben, bevor die Beschuldigten es fanden­ und Rettungsmaßnahmen einleiteten. Er starb im Krankenhaus. (dpa)

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