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Piraten kämpfen fürihr Beiratswahlrecht

Mit einem Eilantrag beim Verwaltungsgericht fordern die Piraten die Zulassung ihrer sechs KandidatInnen zur Beiratswahl am 26. Mai. Damit ficht die Partei die Entscheidung des Wahlamtes an, nach der die Aufstellung der BeiratskandidatInnen fehlerhaft war: Bei den entsprechenden Wahlversammlungen hatten sämtliche Parteimitglieder Stimmrecht erhalten. Nach Auffassung des Wahlamts dürfen nur im jeweiligen Beiratsgebiet wohnhafte BürgerInnen darüber mitentscheiden, wer sich dort zur Wahl stellen kann. Die Piraten berufen sich hingegen darauf, dass der unterste Gebietsverband der Partei zuständig ist, und das sei bei ihnen der nicht weiter gegliederte Landesverband. Für die Piraten, die auch zur Bürgerschaftswahl antreten, ist die Kommunalpolitik das Feld, auf dem sich die nach einem kurzen Höhenflug 2009 in die Bedeutungslosigkeit verschwundene Partei profilieren kann. Zwei Beiratsmandate konnte sie 2015 noch erringen. (taz).

Das Bundesgeld-für-Bremer-Kitas-Gesetz

Als erstes Bundesland hat Bremen, vertreten durch Fachsenatorin Claudia Bogedan (SPD), am Donnerstag mit Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (beide SPD) eine Umsetzungsvereinbarung fürs Gesetz zur Weiterentwicklung der Qualität und zur Teilhabe in der Kindertagesbetreuung unterzeichnet. Dem so genannten Gute-Kita-Gesetz zufolge überweist der Bund den Ländern bis 2022 zusätzlich maximal 5,5 Milliarden Euro, um die Qualität der Kleinkindbetreuung zu verbessern und Eltern bei den Gebühren zu entlasten. Davon sollen rund 45 Millionen Euro in Bremen ankommen. Diese finanzieren nach Einschätzung der Linksfraktion allerdings nur die Gebührenfreiheit. „Es werden zwar auch Qualitätsverbesserungen angekündigt, aber faktisch werden die Mittel für die Beitragsfreiheit komplett aufgebraucht beziehungsweise für bereits laufende Qualitätsmaßnahmen verwendet“, monierte die kinderpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sofia Leonidakis. (epd/taz)

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