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Radio Bremen unterlässt Wiederholung

Eine Unterlassungserklärung hat Radio Bremen bezüglich einer Website-Ausgabe vom 16. Januar 2017 im Zuge eines Verfahrens vorm Landgericht abgegeben. Das werten die vier Kläger Weser-Kurier, Nordsee-Zeitung, Osterholzer Kreisblatt und Delmenhorster Kreisblatt als Sieg. Im Streit ging es darum, ob die Website presseähnlicher ist, als vom Staatsvertrag erlaubt. Die Landesrundfunkanstalt hat sich nun verpflichtet, den Web-Auftritt so nicht zu reproduzieren, außerdem trägt sie die Kosten des Verfahrens. Allerdings hatte sie kurz nach Beginn des Verfahrens bereits präventiv den eigenen Netzauftritt umgekrempelt. (taz)

Trainingspreise neu berechnet

Ab 2018 sollen die Vereine für die Nutzung von Bezirkssportanlagen Gebühren nach Zahl ihrer Teams bezahlen. Dabei sollen nach Deputationsbeschluss alle Mannschaften gleich gewichtet werden. Das bedeute für einige Vereine Entlastungen, für andere Mehrkosten, so die Sportsenatorin Anja Stahmann (Grüne). (taz)

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