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Archiv-Artikel

moneta: VWL und Altersvorsorge Mehr Rente für Arzthelferinnen

Arzthelferinnen und medizinische Fachangestellte haben ab dem 1. 4. dieses Jahres Anspruch auf verbesserte betriebliche Altersversorgung. Eingeschlossen darin sind auch staatlich geprüfte Krankenschwestern und Pflegerinnen, dies regelt der bundesweite Tarifvertrag. Zusätzlich zu den vermögenswirksamen Leistungen (VWL) besteht jetzt ein Anrecht auf einen vom Arbeitgeber finanzierten Zuschuss in eine Pensionskasse in Höhe von 20 Euro monatlich. Verzichtet die Angestellte auf VWL, hat sie sogar einen Anspruch auf 56 Euro monatlich in die Pensionskasse. Diese Sätze gelten ab einer Arbeitszeit von 18 Stunden wöchentlich, bei weniger Stunden halbieren sie sich.

Das Wahlrecht ist innerhalb von drei Monaten nach Inkrafttreten dieses Tarifvertrages auszuüben bzw. nach Beginn eines neuen Beschäftigungsverhältnisses oder nach Ablauf eines bestehenden VWL-Vertrages. VWL-Leistungen sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Der Beitrag für die Pensionskasse ist dagegen von diesen beiden „Lastern“ befreit. Bei einem Steuersatz von 25 Prozent ergibt sich eine Ersparnis von rund 16 Euro monatlich, die dann in Form einer Gehaltsumwandlung auch in die Pensionskasse fließen und damit die Altersversorgung noch ein Stück verbessern kann.

In einigen Bundesländern, wie in Hamburg, haben auch Zahnarzthelferinnen seit einigen Monaten ein Anrecht auf einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Euro monatlich für zusätzliche Altersvorsorge. In jedem Fall ist eine kompetente Beratung vor Abschluss dringend geboten, denn die Tarifverträge stellen bestimmte – jeweils unterschiedliche – Bedingungen an die Vertragsgestaltung und die Produkte. Auch sollte das Für und Wider von VWL-Verträgen individuell geklärt werden. Erfreulich, dass sich hier etwas tut!