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Archiv-Artikel

moneta Aprilscherz? Rentenbesteuerung

Etwa alle drei Jahre werden VerbraucherInnen von laut diskutierten Überlegungen seitens der Regierung, künftig Lebens- und Rentenversicherungen besteuern zu wollen, aufgeschreckt. Zuletzt hatten wir dieses Spielchen 1999 – Sie erinnern sich? Die Presse, ja selbst SteuerberaterInnen und natürlich die Branche selbst verbreiteten dieses Vorhaben als beschlossene Sache. In Scharen stürmte das Volk die Versicherungsbüros, um ja noch schnell einen steuerfreien Vertrag zu erheischen. „April, April“ hieß es im Dezember, es war nur ein kleines Konjunkturprogramm für die angeschlagene Branche.

Gibt es nun eine Neuauflage davon oder müssen wir die Vorstellungen der Rürup-Kommission ernst nehmen? „Der Sonderausgabenabzug für Beiträge zu kapitalbildenden Lebensversicherungen in der Ansparphase wie auch die Steuerfreiheit der Erträge im Zeitpunkt der Kapitalauszahlung ist zu beseitigen“, so der Bericht.

Wir wissen nicht, ob sie diesmal ernst machen. Man darf gespannt sein. Wovon wir ausgehen können ist, dass alle Verträge, die vor diesem möglichen Beschluss abgeschlossen wurden, von der Besteuerung verschont bleiben (so sie denn wirklich beschlossen wird). Wir dürfen auch fest davon ausgehen, dass der Garantiezinssatz der Verträge noch dieses Jahr von 3,25 auf etwa 2,75 Prozent reduziert wird. Selbstverständlich auch nur für nach einer solchen Entscheidung abgeschlossene Verträge.

Wichtig aber ist, dass niemand auf die Idee kommt, einen solchen Vertrag abzuschließen, nur weil diese Änderungen eventuell anstehen. Wer ohnehin mit dem Gedanken spielt, eine klassische oder fondsgebundene Renten- oder Lebensversicherung abzuschließen, sollte sich aber innerhalb der nächsten Monate damit auseinander setzen. Ein kritischer Blick auf das Bedingungswerk schadet dabei nicht.

Susanne Kazemieh ist Finanzmaklerin und Gründerin der Frauenfinanzgruppe, Grindelallee 176, 20144 Hamburg, Tel.: 4142-6667,

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