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Archiv-Artikel

mietzuschüsse Sparmaßnahme durch die Hintertür

Empfänger von Sozialhilfe oder Grundsicherung müssen von 351 Euro im Monat leben; dazu kommt nur der Mietzuschuss. Reicht er nicht, um die Mietkosten zu decken, muss man von diesen 351 Euro noch etwas für die Miete abknapsen. Viele Menschen haben das Jahre lang getan – wie, das bleibt ihr Geheimnis. Sie haben aufgeatmet, als das rot-grün regierte Bremen vor einem Jahr eine Anpassung nach oben verkündete, die auch noch die Mietniveaus der Stadtteile berücksichtigte. So wollte der Senat der zunehmenden sozialen Entmischung begegnen, die zustande kam, weil Empfänger staatlicher Leistungen in die Sozial-Gettos umziehen mussten.

KOMMENTAR VON JAN KAHLCKE

Ein Jahr später warten viele Betroffene immer noch auf die versprochene Erhöhung – weil die Verwaltung geschlampt hat. Wenn das Sozialressort jetzt rechtliche Probleme als Grund anführt, muss das für die Betroffenen wie der blanke Hohn klingen: Schließlich ließ sich dieselbe Erhöhung für die ALG-II-Empfänger problemlos umsetzen.

Sozialhilfeempfänger, die derart schludrig mit Terminen wären, müssten sich auf saftige Leistungskürzungen einstellen. Die Behörde dagegen hat dadurch einen Batzen Geld gespart. Man muss nicht so weit gehen, ihr diese Absicht zu unterstellen. Aber herzlich egal scheinen ihr die Probleme ihrer ärmsten „Kunden“ allemal zu sein.

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