mietobergrenzen : Keine Steuerung mehr, nirgends?
Nirgendwo zeigt sich die Kluft zwischen Regelung und Bedarf deutlicher als auf dem Wohnungsmarkt. Da stehen auf der einen Seite mehr als 100.000 Wohnungen leer (und sollen teilweise abgerissen werden). Auf der anderen Seite wird bezahlbarer Wohnraum knapp. In manchen Vierteln, wie Prenzlauer Berg, explodieren die Mieten, obwohl dort nicht nur Yuppies wohnen. In Neukölln dagegen geht die Spirale nach unten, obwohl dort auch noch Normalverdiener leben sollen.
KOMMENTAR VON UWE RADA
Kann man vor dem Hintergrund einer solchen Kluft noch guten Gewissens auf einem „Regelungsbedarf“ bestehen? Diese Frage hat das Oberverwaltungsgericht mit seinem Urteil gegen die Mietobergrenzen erneut aufgeworfen. In der Tat lässt sich fragen, warum der Porschefahrer am Kollwitzplatz ebenso geschützt werden soll wie sein arbeitsloser Nachbar. Und: Was für einen Sinn machte die bisherige Regelung, wo jede noch so teure Wohnung bislang ihren Abnehmer gefunden hat? Stell dir vor, es gibt Mietobergrenzen, und keiner nimmt sie in Anspruch?
Doch das ist nur die halbe Wahrheit. Zur andern Hälfte gehört, dass nach dem Ende der öffentlich geförderten Stadterneuerung mit den Mietobergrenzen nun auch das letzte Steuerungsinstrument auf dem Wohnungsmarkt verloren ist. Und das, obwohl es, anders als die Millionen aus dem Programm soziale Stadterneuerung (oder die für den sozialen Wohnungsbau), den Steuerzahler keinen einzigen Cent gekostet hat.
Ist es nun also wieder der Markt, der das Wort „bezahlbar“ bei der Wohnungssuche definiert? Eine Hoffnung immerhin bleibt. Die nämlich, dass das „Pankower Modell“ vom Oberverwaltungsgericht nicht ebenfalls für nichtig erklärt wurde. Schließlich treffen Regelung und Bedarf hier ausnahmsweise mal aufeinander.
thema des tages SEITE 22