miethai : Mietenspiegel: Anwendbarkeit
Am 8. November 2007 ist der neue Mietenspiegel erschienen. Der Mietenspiegel ist eine Übersicht über die in Hamburg am 1. April 2007 gezahlten Mieten für freifinanzierte Wohnungen jeweils vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage. Diese Mieten werden kurz „ortsübliche Vergleichsmieten“ genannt.
Die in der Tabelle angegebenen Werte stellen die Netto-Miete dar, ohne Heizkosten und ohne die übrigen Betriebskosten.
Außer dem Durchschnitt aller erhobenen Mietwerte in Form des Mittelwertes sind in der Tabelle Mietspannen, das heißt der niedrigste und höchste Wert des jeweilige Tabellenfeldes, angegeben, um den Besonderheiten des Einzelfalls besser Rechnung tragen zu können. Im Mietenspiegel werden keine Mieten berücksichtigt für Wohnungen ohne WC in der Wohnung, im Kellergeschoss (Souterrain), in vermieteten Ein- und Zwei-Familienhäusern (auch in Reihenhäusern), mit vermietetem Mobiliar, die nach dem 31. 12. 2006 bezugsfertig geworden sind, bei denen die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist (z. B. Sozialwohnungen), deren Mietenspiegelfeld leer ist, das heißt keine Werte enthält.
Das für Ihre Wohnung in Betracht kommende Mietenspiegelfeld finden Sie, indem Sie die vorhandenen Merkmale Ihrer Wohnung, nämlich Größe, Ausstattung (Bad und/oder Heizung), Baualter und Wohnlage mit der Tabelle vergleichen. Im Zweifel sollten Sie sich rechtlich beraten lassen, da jede Wohnung Besonderheiten aufweist, die bei der Einordnung in den Mietenspiegel berücksichtigt werden müssen. Mieter helfen Mietern bietet diese Woche täglich von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 040 / 431 394 30 ein Infotelefon zu diesem Thema an. MICHAELA SPERBER
MICHAELA SPERBER ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, www.mhm-hamburg.de.