miethai & co Umziehen: Hochkomplexes Thema
Zwar trifft das Sprichwort „Drei mal umgezogen ist wie einmal abgebrannt“ nicht immer zu, trotzdem ist ein Umzug meist eine komplexe Angelegenheit.
Die erste Entscheidung, die getroffen werden muss, ist die, ob man den Umzug selbst organisiert oder ein Umzugsunternehmen beauftragt. Die erste Alternative ist sicherlich preisgünstiger, wobei aber auch berücksichtigt werden muss, dass die Möbel bei einem Transport durch den Spediteur gegen Beschädigungen versichert sind. Auch die körperliche Belastung (oft ist eine Waschmaschine schwerer als man denkt) ist nicht zu unterschätzen. Umzugskartons, Packdecken und Gurte muss man sich dann auch nicht selbst besorgen. Allerdings empfiehlt es sich vor Beauftragung einer Spedition, mehrere Kostenvoranschläge einzuholen, da die Preise beträchtlich auseinanderliegen.
Den Umzug mit einem Privat-PKW abzuwickeln scheidet aufgrund der Menge der Kisten und Kartons meistens aus (nicht den Inhalt des Kellers vergessen, dort sammelt sich im Laufe der Zeit oft mehr an, als vermutet), so dass ein Klein-LKW angemietet werden muss, der mit Führerschein Klasse III gefahren werden kann. Hier ist bei Preisvergleichen darauf zu achten, ob Zusatzleistungen wie Kartons, Gurte, Decken, aber auch Kilometer, extra berechnet werden oder ob diese im Preis enthalten sind.
Eine dritte Variante ist, einen Möbelwagen mit Fahrer zu mieten, so dass man sich um den LKW und das Fahren desselben keine Gedanken machen muss und zusätzlich noch zwei weitere „starke Hände“ zum Möbel schleppen hat. Im Übrigen liegen die Speditionspreise zwischen dem 6. und 13. sowie zwischen dem 18. und 24. meist unter den Preisen, die am Monatsende oder in der Monatsmitte gezahlt werden müssen, sodass auch hier Sparpotenzial schlummert.
Nach vollendetem Umzug ist dann nicht zu vergessen, Adressänderungsmitteilungen zu versenden. Um Nachteile zu vermeiden ist dies besonders wichtig bei der (Miet-)Rechtsschutzversicherung, aber auch bei allen anderen Versicherungen, beim Finanzamt oder der Kindergeldstelle. Auch das KFZ sollte zeitnah umgemeldet werden. Bei einigen Hamburger Bezirksämtern ist dies seit neuestem auch direkt bei der Ummeldung zu erledigen, so dass kein extra Besuch beim Landesverkehrsamt eingeplant werden muss.
Fotohinweis: Dirk Dohr ist Jurist bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30,Tel. 431 39 40,info@mhmhamburg.de, www.mhmhamburg.de
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