miethai & co Fernwärme statt Gas? : Aber nicht mit Mieterhöhung
Viele Mieterinnen und Mieter sind mit Ihrer Gasetagenheizung höchst zufrieden. Sie kann je nach Bedarf gesteuert werden und auch wenn es im Sommer mal kalt ist, kann sie schnell in Betrieb genommen werden. Was tun, wenn die Hausverwaltung die Entscheidung getroffen hat, die Gasheizung durch einen Fernwärmeanschluss zu ersetzen und diese „Wertverbesserung“ auch noch zum Anlass für eine Mieterhöhung nimmt?
Das Landgericht Hamburg hat in einem Urteil vom 08. Januar 2002 (316 S 136/01, WM 2002, S. 375) festgestellt, dass eine Mieterhöhung nach dem Austausch von Gasheizung durch Fernwärme nicht zulässig sei. Denn für die Mieter sei mit dem Austausch kein erkennbarer Nutzen verbunden. Da im Gegenteil die Heizkosten für die betroffenen Mieter höher seien als vorher, habe der Vermieter nicht wirtschaftlich gehandelt und könne daher keine Mieterhöhung verlangen.
Die Frage, ob Mieter überhaupt dulden müssen, dass ihre Gasheizung durch Fernwärme ausgetauscht wird, hatte das Gericht zwar nicht zu entscheiden. In einem Nebensatz wird jedoch angedeutet, dass der Austausch nicht als Modernisierungsmaßnahme anzusehen ist. Liegt keine Modernisierung oder Wertverbesserung vor, besteht auch keine Duldungspflicht. Es lohnt sich daher, sich möglichst gemeinsam mit den Nachbarn für die Erhaltung der Gasheizung einzusetzen, wenn das gewünscht ist.
Haben die Mieter allerdings eine Gasheizung auf eigene Kosten eingebaut, kann der Vermieter den Anschluss an das Fernwärmenetz in der Regel durchsetzen. Ausnahme: Der Eigeneinbau ist vom Vermieter genehmigt und noch nicht lange her, d.h. noch nicht abgewohnt.
Fotohinweis Eve Raatschen ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, Tel. 431 39 40, info@mhm-hamburg.de, www.mhm-hamburg.de