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meinungsstark

Post vom Botschafter

„Irgendwo in Mexiko“,

taz vom 7. 12. 20

Diesbezüglich hat das mexikanische Verteidigungsministerium (Sedena) als einzige in Mexiko für den Import von Rüstungsgütern zuständige Behörde und in Erfüllung ihrer Verpflichtungen zur Berichterstattung im Rahmen des Vertrages über den Waffenhandel (ATT) bestätigt, dass Mexiko im Jahresbericht über Rüstungsexporte für 2018 aus Deutschland 4.114 tragbare Panzerabwehrsysteme des Typs RGW 60 Heat erworben hat. Von den 4.114 von der Firma Nobel Defence GmbH erworbenen Einheiten sind nur ein Teil, nämlich 1.467 Stück, RGW-60 Einwegwaffensysteme für den praktischen Einsatz.

Diese Stückzahl stimmt mit der im Artikel erwähnten und auch mit der vom Bundesamt für Ausfuhrkontrolle des Bundeswirtschaftsministeriums deklarierten Stückzahl für rückstoßfreie Systeme überein. Die Differenz zwischen den Zahlen resultiert daraus, dass 4.114 die Gesamtzahl der importierten Einheiten ist, inklusive der ausschließlich für Ausbildungszwecke bestimmten, während sich die Zahl 1.467 auf die tatsächlich für den praktischen Einsatz bestimmten Einwegwaffensysteme bezieht.

Der Erwerb dieser Rüstungsgüter erfolgte demnach unter strikter Einhaltung der geltenden Vorschriften. Bezüglich der von Mexiko deklarierten Zahlen gibt es also weder Unstimmigkeiten, noch sind Waffen in großem Stil verschwunden, wie der Autor in seinem Artikel in Ihrem geschätzten Blatt spekuliert. Das mexikanische Verteidigungsministerium hat außerdem erklärt, dass die von der deutschen Firma erworbenen Raketenwerfer in Mexiko unter strengsten Sicherheitsvorkehrungen in Waffenlagern aufbewahrt werden. Im Übrigen ist bislang bei der mexikanischen Menschenrechtskommission keinerlei Beschwerde über mit derartigen Raketenwerfern verübte Menschenrechtsverletzungen eingegangen.

Rogelio Granguillohome, Botschafter von Mexiko in Deutschland

Anm. d. Red.: In der Tat hat die taz in ihrem ursprünglichen Text nicht zwischen Raketenwerfern, die für den Einsatz bestimmt sind, und solchen, die für Übungszwecke gedacht sind, unterschieden. Weil sich vor dem mexikanischen Botschafter bereits das Unternehmen Dynamit Nobel Defence dazu gemeldet hatte, ist also auf taz.de seit dem 11. 12. der auch im Sinne der mexikanischen Botschaft veränderte Text zu finden.

Kandidat:innen vorsortieren

„Schock und Fassungslosigkeit“, taz vom 7. 1. 21

Kein einziger der gleichgeschalteten Anhänger Trumps hat begriffen, dass der Chef einer Weltmacht über mehr Fähigkeiten verfügen muss als ein guter „Comedian“.

Es reicht eben nicht, dass ein Mann durch allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen an die Macht kommt, das ist keine Garantie für eine verantwortungsbewusste Amtsführung des Gewählten. Die Kandidaten für die höchsten Staatsämter müssten vielmehr von einem parteilosen, verantwortungsbewussten Gremium vorsortiert werden, das über Zulassung oder Nichtzulassung zur Wahl entscheidet, nachdem es den gesamten Lebenslauf des Bewerbers „abgeklopft“ hat.

Ein solches Gremium gibt es leider auch in Deutschland nicht. Wohl aber laufen bei uns Gestalten herum, deren Köpfe mit absonderlichen Ideen gefüllt sind, die mit Demokratie nichts zu tun haben. Otfried Schrot, Hannover

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